TV / DVD Freischaltung Sicherheitshinweise

Die TV Freischaltung ermöglicht es, während der Fahrt die TV bzw. DVD – Funktion von Ihrem Navigationssystemen zu nutzen.

TV-Freischaltung ist weder verboten noch erlaubt.

Grundsätzlich müssen Sie aber folgende Dinge beachten:

Strassenverkehrsamt:
Da Audio- und Videogeräte im Auto keinerlei Zulassungsbeschränkungen unterliegen, kann die Verkehrstauglichkeit auch nicht durch den Einbau von TV, DVD oder Personalcomputern verboten werden. Selbst die Markenhersteller verbauen diese Geräte, da die Kundschaft diese Wünsche hat.
Bis 02.2002 war die Freischaltung direkt vom Markenhersteller möglich (Sind wir heute die schlechteren Fahrer?), müssen wir uns bevormunden lassen? Dürfen wir nicht mehr selber entscheiden, was gut und was böse ist?

Unfall:
Sollte der Wagen einen Unfall haben, so läge es an dem Versicherer im Zweifelsfall zu beweisen, dass der Fahrer durch den TV-Empfang abgelenkt war.
ITC-Technologie bietet diese Option TV / DVD Freischaltung an. Jedoch haften wir für keine Schäden an direkten wie auch Dritten.
Jede Person die ein Fahrzeug lenkt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und für sein tun, die Haftung selber übernehmen.

Polizeikontrolle:
Sollte eine Polizeikontrolle erkennen, dass der Fahrer durch ein TV-Empfangsgerät abgelenkt ist, so darf er angehalten werden und wir behandelt, wie jemand, der unachtsam Auto gefahren ist. Die TV-Funktion an sich hat hier keinerlei Auswirkungen.

Die TV-Freischaltung an sich ist nicht verboten. Es ist jedoch vollkommen zu Recht und einleuchtend verboten, sich ablenken zu lassen, was Fernsehen während der Fahrt definitiv wäre.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!

Die Freischaltung ermöglicht dem Beifahrer und den Mitfahrern die Nutzung der TV bzw. DVD Funktion während der Fahrt.

Der Fahrer darf davon nicht abgelenkt werden und muß auf den Verkehr achten!

Information und Kommunikation im Fahrzeug:
Durch alle Informations-Systemen in den Fahrzeugen können Sie schnell abgelenkt werden!

Telefon:
Die Eingabe einer Telefon-Nummer verlangt eine hohe Konzentration, ist aber nicht verboten.

Navigation:
Sie können jede Art von Eingaben im Navigations-System vornehmen. Diese Eingabe ist nicht verboten.

Radiosender:
Sie können die Stationen wählen und ändern, da sagt Ihnen niemand was, es ist erlaubt.

Also: Sind Sie bereit für eine TV / DVD Freischaltung?
Müssen Sie sich nicht länger bevormunden lassen?
Sind Sie mündig und Handlungsfähig?

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